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AGB

Verpflichtungen von Hundiversum

Hundiversum nimmt den Hund für die vereinbarte Zeit in Obhut. Hundiversum

handelt immer zum Wohle des Hundes.

 

Hundiversum verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Vertrag Betreuung / Spaziergang in der Gruppe

Wird beim ersten Eintritt des Hundes ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht.

Die Angaben sind verbindlich und wahrheitsgetreu auszufüllen.

Bei Unfällen oder festgestellten Krankheiten wird der Hundehalter von Hundiversum umgehend informiert und das weitere Vorgehen besprochen. Ist der Hundehalter nicht erreichbar, so sucht Hundiversum umgehend einen Tierarzt auf. Alle daraus entstehenden Kosten fallen vollumfänglich zu Lasten des Hundehalters.

 

Die AGB’s von Hundiversum sind verbindlich. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages anerkennen Sie die AGB’s.

 

Bezahlung

Bei einmaliger Betreuung, erfolgt die Bezahlung in Bar bei Abgabe des Hundes.

Bei regelmässiger Betreuung wird der Betrag Ende Monat fällig. Sollte der Betrag für die Betreuung nach 5 Tagen nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, den Hund nicht mehr zu betreuen, solange eine offene Rechnung vorliegt.

 

Die Ferienbetreuung wird im Voraus verrechnet und ist bis zu Beginn der Betreuung zu bezahlen. Kurzfristige Stornierungen 30 - 14 Tage vor Antritt werden mit 50% der gebuchten Kosten verrechnet, bei Stornierungen unter 14 Tagen ist der volle Betrag fällig.

An- und Abreisetag wird als voller Ferientag verrechnet.

Bei Abholen ab 19:00 Uhr oder Bringen vor 6:00 Uhr wird der Nachtzuschlag von 10.- CHF berechnet.

Für die Wochenendbetreuung muss der Hund bis spätestens Freitag bei uns sein und kann frühestens am Montag wieder abgeholt werden.

Der Hol- und Bringdienst ist bei Ferien-/Wochenendbetreuung grundsätzlich nicht inbegriffen. Liegt es auf dem Weg der zu betreuenden Hunde, kann der Hol- und Bringdienst mit dem entsprechenden KM-Zuschlag vereinbart werden.

Am Samstag und Sonntag sind KEINE Hol- und Brinzeiten vorgesehen.

 

Fernbleiben des Hundes vom reservierten Betreuungsplatz, muss mindestens 48h im Voraus angekündigt werden. Fernbleiben wegen Ferien, muss mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt werden, ansonsten verrechnet Hundiversum den vollen Betrag, da der Hund einen reservierten Tagesplatz belegt.

 

Grundsätzlich werden die vom Kunden gebuchten Tage voll verrechnet. Ausnahme ist die nachweisliche Krankheit des Hundes.

Erfordert das Haustier eine spezielle Betreuung aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Krankheit, Läufigkeit etc.), so trägt der Kunde die anfallenden Mehrkosten.

 

Verpflichtungen Hundebesitzer

Abholungspflicht, wenn Abholung vereinbart: Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage und Kosten in Rechnung gestellt.

 

Bei Nichtabholung des Hundes ist es Hundiversum vorbehalten, den Hund dem Veterinäramt zu melden oder einem Tierheim zu übergeben. Eventuelle Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

 

Beim vereinbarten Abhol- und Bringdienst, muss der Zugang zum Haus/Wohnung gewährleistet sein.

 

Der Hund muss über eine Privathaftpflicht versichert sein.

Der Hundebesitzer haftet für Schäden, die sein Hund an Gegenständen, Menschen und anderen Hunden/Tieren zufügt. Bei Verletzungen am eigenen Hund durch Selbstverschulden des Hundes, muss der Hundebesitzer für die anstehenden Kosten aufkommen.

 

Zugang zum Haus/Wohnung

Damit der Hund abgeholt werden kann, benötigt Hundiversum Zugang zu den

entsprechenden Räumlichkeiten.

Hundiversum verpflichtet sich, vertrauenswürdig mit dem Schlüssel und dem Zugang zu den Räumlichkeiten umzugehen.

 

Gesundheit

Der Hund muss gesund und frei von Parasiten sein und über die aktuelle Kombi Impfung (nicht älter als 1 Jahr) verfügen.

 

Mitbringen

Die gewohnte Ausrüstung wie Geschirr, Halsband, Leine, Mänteli etc.

- Futter, ansonsten werden 5.- CHF für das Futter verrechnet.

- Heimtierpass/Impfausweis

- Evtl. Medikamente oder sonstige Mittel, die der Hund braucht

 

 

 

Haftung im Schadenfall

Wir haften dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch uns bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Die ausschliesslich im Rahmen der von uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Sofern wir vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurden, lehnen wir allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.

Der Hundeeigentümer verpflichtet sich, alle im Vertrag angegebenen Daten wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Ebenso verpflichtet er sich, über sämtliche Unarten seines Hundes, wie z.B. Zerstörungswut, Aggressivität oder Krankheit zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haftet der Eigentümer für durch seinen Hund verursachte Schäden.

Hundiversum betreut Ihren Hund nach bestem Wissen und Gewissen. Trotzdem sind es Lebewesen, es kann immer etwas passieren. Im Falle von Unfällen, Infektionen oder Wegkommen des Hundes (z.B. wenn er beim Spaziergang wegrennt usw.) übernimmt Hundiversum keine Haftung.

 

Bildmaterial

Der Kunde stimmt der Verwendung von Bildern, die während der Betreuungszeit entstanden sind, zu. Die Bilder werden zur Gestaltung von Homepage und Werbemitteln genutzt.

 

Kündigungsfrist

Es besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat jeweils auf Ende Monat.

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