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AGB

​Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hundiversum


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

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1. Vertragsabschluss

1.1. Bitte lies die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, damit Missverständnisse vermieden werden können.

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1.2. Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Hundiversum und dem Auftraggeber (nachfolgend als Besitzer bezeichnet). Sie gelten verbindlich spätestens nach Auftragserteilung und gelten auch für alle Folgeaufträge, ohne dass dies nochmals ausdrücklich vereinbart werden muss. Es gilt die aktuelle Version der AGB auf der Webseite www.hundiversum.ch .

 

2. Vor Betreuungsbeginn

2.1. Bevor der Vertrag abgeschlossen wird, treffen wir uns persönlich, um alle Details zu besprechen und uns kennenzulernen. Danach darf der Hund ein Probetag bei uns verbringen, damit wir gemeinsam sehen können, ob es für alle stimmt (Barzahlung am Probetag).

 

3. Verpflichtungen Hundiversum

3.1. Hundiversum verpflichtet sich, den Aufenthalt des Gasthundes artgerecht und professionell zu gestalten und den Bestimmungen des Tierschutzes Folge zu leisten.

 

3.2. Hundiversum verpflichtet sich, den Besitzer unverzüglich zu benachrichtigen, sofern bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass übersteigen.

 

3.3. Tritt während der Betreuungszeit bei einem Hund eine Verletzung auf, welche einer unverzüglichen Behandlung bedarf, so verpflichtet sich Hundiversum, umgehend einen Tierarzt aufzusuchen. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall, Entweichen des Hundes etc. sterben, wird jede Haftung abgelehnt. Dasselbe gilt bei Verletzungen durch Raufereien, welche bei Haltung in der Gruppe trotz aller Vorsichtsmassnahmen nicht ganz ausgeschlossen werden können.

Die Kosten für die tierärztlichen Leistungen sowie etwaige Transport-, Neben- und Folgekosten sind vollumfänglich vom Besitzer zu tragen, es sei denn, es ist Hundiversum eine Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. Fahrlässigkeit nachzuweisen.

→ Es empfiehlt sich, eine Kranken-/Unfallversicherung für seinen Hund abzuschliessen. Unfälle können schnell teuer werden.

 

​3.4. Hundiversum verpflichtet sich, einen allfälligen Haustürschlüssel ohne Rücksprache nicht an Dritte weiterzugeben, ebenso keine weiteren Personen in dessen Räume mitzunehmen. Sollte eine Vertretung nötig sein, würde Hundiversum informieren.

 

3.5. Der Hund geniesst tägliche Spaziergänge. Nach bester Möglichkeit werden die Spaziergänge der körperlichen Verfassung der Hunde wie auch dem Wetter angepasst. Wenn möglich darf sich der Hund dabei frei bewegen. Manchmal sind wir auf der zugemieteten eingezäunten Hundewiese in Turbenthal.

 

4. Zusätzliche Verpflichtung von Hundiversum bei Ferienbuchungen

4.1. Der Hund ist vollständig im Haushalt und dem Tagesablauf integriert und steht rund um die Uhr unter Aufsicht.

 

4.2. Der Hund darf sich in der ganzen Wohnung frei bewegen. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird dem Hund der Zutritt zu einem Raum nicht gewährt.

 

4.3. Der Hund wird soweit möglich nach den Vorgaben der Besitzer gefüttert. Wird durch die gesteigerte Aktivität eine Gewichtsabnahme festgestellt, wird die Futterration entsprechend erhöht. (Genügend Futter mitgeben.)

 

4.4. Die Hunde werden zusammen und unter Aufsicht gefüttert. Dadurch ist die Futtermenge für jeden einzelnen Hund gesichert. Sollte ein Hund unerwünschtes bzw. unkontrolliertes Fressverhalten zeigen, wird der Hund gesondert von den anderen gefüttert.

 

4.5. Erkrankt der Hund während der Ferienzeit, wird zuerst versucht, den Besitzer zu erreichen und zu informieren. Ist dies nicht möglich, wird ohne dessen Zustimmung ein Tierarzt aufgesucht. Wenn möglich wird der vom Besitzer angegebene Tierarzt aufgesucht. Ansonsten avisiert Hundiversum den nächstgelegenen Tierarzt. Die Tierarztkosten, sowie die Kosten für die erfolgten Umtriebe, gehen vollständig zu Lasten der Besitzer.

 

4.6. Bei Tod eines Ferientieres übernimmt Hundiversum keinerlei Haftung. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Hundiversum.

 

5. Verpflichtungen Besitzer

5.1. Der Hund muss ordnungsgemäss angemeldet und gechipt sein. (Kopie Amicus-Eintrag muss beigelegt werden)

 

5.2. Der Besitzer versichert, dass der Hund gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.

 

5.3. Bei Wochenend- und Ferienaufenthalten ist der Impfausweis bei der Übergabe des Hundes mitzugeben.

 

5.4. Der Hund muss grundimmunisiert sein und soll regelmässig entwurmt werden. (Kopie Impfausweis muss beigelegt werden.) Bei Wochenend- und Urlaubsbetreuung braucht es eine gültige (gültig 3 Jahre, bei Auffrischung mindestens 3 Wochen vor Ferienbeginn) Tollwutimpfung, da wir die Hunde gegebenenfalls auch über die Grenze mitnehmen.

 

5.5. Ansteckende Krankheiten (wie zum Beispiel: Flöhe, Giardien = dauerhaft Durchfall oder Zwingerhusten = Husten/röcheln) müssen unverzüglich vom Besitzer gemeldet werden. Die Betreuung des Hundes kann währenddessen NICHT gewährleistet werden.

 

5.6. Der Besitzer ist verpflichtet, Hundiversum umgehend zu informieren bei Krankheit, Problemen oder Vorfällen, im Zusammenhang mit dem Hund.

 

5.7. Der Besitzer hat beim Erkennen der Läufigkeit der Hündin Hundiversum sofort zu informieren. Bei Ferienaufenthalten ist die letzte Läufigkeit anzugeben.

 

5.8. Bei der Abholung MUSS der Hund versäubert sein. Passiert bei der Fahrt ein Malheur (Urin/Kot), stellt Hundiversum die Reinigung nach Aufwand in Rechnung.

 

5.9. Bei Ferienaufenthalten ist genügend Futter bereitzustellen (20% mehr als die übliche Ration).

 

6. Allgemeine Bedingungen

6.1. «Unverträgliche» Hunde können in die Gruppe aufgenommen werden, wenn sie mit Maulkorb gesichert sind und auf Zusehen, ob die Eingliederung gelingt. Es können Zuschläge für besondere Aufmerksamkeit und zusätzlichen Aufwand anfallen sowie zusätzliche Betreuungstage zu Beginn, damit es dem Hund einfacher fällt.

 

6.2. Läufige Hündinnen werden bei Hundiversum auch betreut. Sollte Hundiversum die Läufigkeit/Status der Läufigkeit nicht frühzeitig mitgeteilt worden sein, kann im Paarungsfall keine Haftung übernommen werden. Es sind passende Windeln mitzugeben, die gut sitzen und die man bei Bedarf wechseln kann. Allfälliger Zusatzaufwand wird verrechnet.

 

6.3. Hundiversum kann jederzeit und per sofort die Betreuung eines Hundes beenden, sofern dieser die Gruppe oder externe Hunde negativ beeinträchtigt.

 

6.4 Betreuungsmodelle / Tagesbetreuung
Hundiversum arbeitet bevorzugt mit regelmässigen Fixplätzen. Daneben ist eine Betreuung nach Verfügbarkeit möglich.

Regelmässiger Fixplatz:
Bei einem Fixplatz werden ein oder mehrere vereinbarte Betreuungstage dauerhaft und verbindlich für den Hund reserviert. Der Fixplatz ist für einen regelmässigen Betreuungsbedarf vorgesehen und bietet dem Besitzer die Sicherheit, dass der vereinbarte Platz grundsätzlich zur Verfügung steht. Im Gegenzug wird davon ausgegangen, dass die vereinbarten Betreuungstage regelmässig genutzt werden.

Einzelne Abmeldungen innerhalb der geltenden Abmeldefristen bleiben möglich. Werden vereinbarte Fixplätze jedoch wiederholt oder über einen längeren Zeitraum regelmässig nicht benötigt, behält sich Hundiversum vor, den Fixplatz aufzuheben und die Betreuung auf Betreuung nach Verfügbarkeit umzustellen.

Zusätzliche Betreuungstage können jederzeit angefragt werden und werden nach Verfügbarkeit und unter Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung bestätigt.

 

Betreuung nach Verfügbarkeit:
Bei unregelmässigem oder sporadischem Betreuungsbedarf können einzelne Betreuungstage nach Bedarf angefragt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Betreuungstag oder einen freien Platz besteht nicht. Die Zusage erfolgt abhängig von der verfügbaren Kapazität und der jeweiligen Gruppenzusammensetzung.

Sobald ein angefragter Betreuungstag durch Hundiversum bestätigt wurde, gilt dieser als verbindlich gebucht und unterliegt den geltenden Abmeldebedingungen.

 

6.5. Kündigungsfrist für beide Parteien (Besitzer und Hundiversum) beträgt ein Monat. Wenn ein Hund keine Betreuung mehr benötigt, ist der Besitzer dazu verpflichtet, dies mindestens einen Monat im Voraus Hundiversum per E-Mail/Whatsapp mitzuteilen.

  • Regelmässige Fixplätze: Bei kurzfristiger/fristloser Kündigung werden die Wochen ab Betreuungsende bis zum Ende der Kündigungsfrist die gebuchten Betreuungstage zu 100 % in Rechnung gestellt.

 

6.6. Im Falle von Betreuungsausfällen aufgrund von nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Erkrankung oder Unfall des Hundebetreuers), für die kurzfristig kein Ersatz gefunden werden kann, übernimmt Hundiversum keine Erstattung für etwaige daraus entstehenden Folgekosten. Im Krankheitsfall meinerseits (starke Grippe) können die Hunde, die auf den Tagesplatz angewiesen sind, zu mir nach Hause gebracht werden. Es wird dann allerdings nur versäubert und sie dürfen in den eingezäunten Garten. Es werden keine Spaziergänge gemacht.

 

6.7. Bei Ferienaufenthalten: Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, ist Hundiversum berechtigt, den Hund nach einer Übergangszeit von 7 Tagen in einem Tierheim oder einer Tierpension seiner Wahl unterzubringen. Alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer.

 

7. Versicherung und Haftung

7.1. Der Besitzer muss eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Besitzer haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden (Personen-, Tier- und Sachschäden) während seines Aufenthaltes bei Hundiversum.

 

7.2. Hundiversum verfügt über eine Betriebshaftversicherung. Hundiversum haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch uns bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Die ausschliesslich im Rahmen der von uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Sofern wir vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurden, lehnen wir allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche (Personen-, Tier- und Sachschäden) des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.

Der Hundeeigentümer verpflichtet sich, alle im Vertrag angegebenen Daten wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Ebenso verpflichtet er sich, über sämtliche Unarten seines Hundes, wie z.B. Zerstörungswut, Aggressivität oder Krankheit zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haftet der Eigentümer für durch seinen Hund verursachte Schäden.

Hundiversum betreut alle Hunde nach bestem Wissen und Gewissen. Trotzdem sind es Lebewesen, es kann immer etwas passieren. Im Falle von Unfällen, Infektionen oder Wegkommen des Hundes (z.B. wenn er beim Spaziergang wegrennt usw.) übernimmt Hundiversum keine Haftung.

 

7.3. Der Besitzer erklärt sich damit einverstanden, alle Bemühungen und Kosten, die im Falle eines Unfalles des Hundes entstehen, zu übernehmen.

 

7.4. Bei Raufereien/Beissereien innerhalb der betreuten Gruppe haftet der Besitzer. Etwaige Tierarzt- und Folgekosten gehen zu Lasten des Besitzers des Hundes, der die Rauferei ausgelöst hat. Hundiversum übernimmt hierbei keine Haftung. Eine Ausnahme liegt ausschliesslich bei nachgewiesener Aufsichtspflichtsverletzung bzw. Fahrlässigkeit von Hundiversum vor.

 

7.5. Für Schäden an Drittpersonen oder Gegenständen sowie Verletzungen des Hundes, die durch etwaige Unfälle wie Beissereien oder anderem entstehen, übernimmt Hundiversum keine Haftung. Eine Ausnahme liegt ausschliesslich bei nachgewiesener Aufsichtspflichtsverletzung bzw. Fahrlässigkeit von Hundiversum vor.

 

7.6. Für Entlaufen, Krankheit oder Tod des Hundes übernimmt Hundiversum keine Haftung.

 

7.7. Äussert der Besitzer den Wunsch, den Hund frei laufen zu lassen, liegt es in der freien Entscheidung von Hundiversum, ob der Hund beim Spaziergang abgeleint mitlaufen darf. Dabei ist sich der Besitzer der Risiken, die das Laufen ohne Leine mit sich bringen bewusst.

 

7.8. Hunde, die einen starken Jagdtrieb haben, bleiben angeleint.

 

8. Zahlungsbedingungen / Abmeldefristen

8.1. Rechnungen sind innert 5 Tagen ab Rechnungsausstellung zu bezahlen.

 

8.2. Bei Ferienbetreuungen gilt ein Platz erst dann als definitiv reserviert, wenn eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages geleistet wurde.

 

8.3. Absagen bei Tagesbetreuungen
Vereinbarte Betreuungstage sind verbindlich reserviert. Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 72 Stunden bzw. 3 Arbeitstage vor dem vereinbarten Betreuungstag möglich. Samstage, Sonntage und Feiertage gelten nicht als Arbeitstage.

Bei späteren Absagen wird der vereinbarte Betreuungspreis vollumfänglich verrechnet. Dies gilt unabhängig vom Grund der Absage und ausdrücklich auch bei Krankheit oder Verletzung des Hundes sowie bei Krankheit, Verhinderung oder kurzfristigen Änderungen auf Seiten des Besitzers.

Massgebend ist nicht der Grund der Absage, sondern die kurzfristig reservierte Betreuungskapazität sowie die bereits erfolgte Touren- und Gruppenplanung.

Abmeldungen sind von Montag bis Donnerstag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr sowie am Freitag zwischen 07.00 und 12.00 Uhr möglich.

 

8.4. Kurzfristige Notfallanfragen: Wir holen Hunde im Notfall auch ausserhalb unserer normalen Betriebszeiten ab – hier fällt ein Notfallzuschlag von Fr. 100.- zusätzlich zum normalen Tages-/Übernachtungstarif an. Dies gilt für Wochenenden sowie zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr. Wir sind jederzeit erreichbar – ev. Mehrmals telefonieren, damit klar ist, es handelt sich um einen Notfall.

 

8.5. Stornierungsbedingungen bei Ferienbuchungen (Nebensaison & Hochsaison):
Da Ferienplätze exklusiv reserviert werden und bei Absagen in der Regel nicht mehr neu vergeben werden können (da bereits anderen Kunden abgesagt wurde), gelten bei der Annullierung von definitiv gebuchten Ferienplätzen folgende Stornierungsgebühren (berechnet vom Gesamtbetrag der Buchung):

Regelung in der Nebensaison:

  • Bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: Die Stornierung ist kostenlos. Eine bereits geleistete Anzahlung (gemäss Punkt 8.2) wird vollumfänglich zurückerstattet.

  • 29 bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: Bei einer Absage werden 50 % des Gesamtbetrages fällig. Die geleistete Anzahlung wird einbehalten.

  • Weniger als 14 Tage vor Betreuungsbeginn (ab Tag 13 oder bei Nichterscheinen): Bei Absagen werden 100 % des Gesamtbetrages fällig. Eine eventuelle Differenz zur Anzahlung wird nachbelastet.

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Besondere Regelung für die Hochsaison:

Als Hochsaison gelten die Monate Juni, Juli, August, Oktober und Dezember. Da Kunden für diese Zeiträume sehr frühzeitig buchen und Plätze blockieren, gilt hier eine verschärfte Regelung:

  • Bis 45 Tage vor Betreuungsbeginn: Die Stornierung ist kostenlos. Danach werden 100 % des Gesamtbetrages fällig – bzw. die Differenz zu einer allfälligen Anzahlung.


Vorzeitige Abholung:

Bei einer vorzeitigen Abholung des Hundes während des laufenden Ferienaufenthaltes erfolgt keine Rückerstattung für die nicht genutzten Tage. Der volle Buchungsbetrag bleibt geschuldet.

 

8.6. Bei Tagesplätzen: Bei ausstehenden Zahlungen hat Hundiversum das Recht, die Betreuungsdienste ohne Gegenleistung per sofort einzustellen.

 

8.7. Ferien- und längere Abwesenheiten: Für Ferien oder längere Abwesenheiten von eurer Seite benötigt Hundiversum mindestens einen Monat Vorlauf. Umso früher, desto besser.

Erfolgt eine Abmeldung nicht mindestens einen Monat im Voraus, wird die reservierte Zeit regulär verrechnet. Frühzeitige Meldungen helfen Hundiversum, freie Plätze weiterzugeben, Ferienhunde aufzunehmen und die Wochen sinnvoll und ruhig zu planen. Wird eine Reise nicht angetreten und der Hund kommt nicht zu Hundiversum, wird die reservierte Zeit verrechnet, sofern die Frist von einem Monat nicht eingehalten wurde. Der Platz und die Zeit von Hundiversum sind in dieser Phase exklusiv für euch eingeplant und können nicht anderweitig vergeben werden.

 

8.8. Bei Tagesplätzen: Ist Hundiversum wie vereinbart vor Ort und hat keinen Zutritt zum Hund, oder er muss nicht ausgeführt werden, ist der volle Preis zu bezahlen.

 

8.9. Die Preise sowie die Betreuungszeiten gemäss Webseite sind verbindlich.

 

8.10. Hundiversum behält sich das Recht vor, Fotos des Hundes, die während der Betreuungszeit gemacht werden, auf der eigenen Internetseite und Social Media zu veröffentlichen oder für Werbezwecke zu verwenden.

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